Aus rechtlichen und medizinischen Gründen:

Folgende Personen dürfen nicht mit Reiki behandelt werden:

  • Epileptiker
  • Schizophrenie
  • Menschen mit einer akuten Thrombose
  • Menschen bei denen eine krankhafte Depression festgestellt wurde
  • Klienten mit Fieber
  • Blutdruckbeschwerden
  • o.ä.

oder folgende Medikamente eingenommen werden:

  • Antidepressiva
  • Neuroleptika
  • Neurotransmitter
  • o.ä. wesensverändernde Medikamente
  • usw.
Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht folgendes entschieden: "Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis." (AZ 1BVR 784/03)

Information:
Alle hier angebotenen Hypnose-, Coaching-, Beratungs- oder Reikisitzungen unterliegen nicht dem Heilpraktiker- oder Therapeutengesetz, es wird keine Diagnose erstellt und kein Heilversprechen gegeben.

" Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG"
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten.
Zusatzinfos: keine der hier angebotenen Leistungen werden von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen.